AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Online-Verkauf und die Abgabe/den Versand von Bienenköniginnen, Ablegern, Bienenvölkern und Imkereibedarf

Stand: 01.03.2026

Verkäufer (Verein):
OÖ-Landesverband für Bienenzucht
Pachmayrstraße 57, 4040 Linz
E-Mail: office@bzv-ooe.at | Tel.: +43 732 732 070
ZVR/UID: 330142995 / ATU23004200
URL: www.bzv-ooe.at

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Verein („wir“) und Kundinnen („du/Sie“) über den Verkauf von Bienenköniginnen, Ablegern, Bienenvölkern sowie ggf. Imkereibedarf (zusammen „Waren“).
1.2 Für Unternehmer
innen (B2B) gelten ergänzend die B2B-Regelungen in Punkt 13.
1.3 Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2. Vertragsabschluss (Online/Abholung)

2.1 Die Darstellung im Online-Shop/Preislisten ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung.
2.2 Durch das Absenden der Bestellung gibst du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung per E-Mail bestätigen oder die Ware übergeben/versenden.
2.3 Bei Lebendware (Bienen/Königinnen) können wir Bestellungen ablehnen oder anpassen, wenn z.B. Witterung, Zuchtverlauf, Krankheits-/Seuchensituation, behördliche Auflagen oder Transportbedingungen eine tiergerechte Lieferung verhindern.

3. Preise, Versandkosten, Zahlung

3.1 Alle Preise sind in Euro und [inkl. USt] auszuweisen
3.2 Versandkosten werden im Shop/Angebot gesondert ausgewiesen.
3.3 Zahlungsarten: [Vorkasse / Online-Zahlung / Überweisung / Bar bei Abholung].
3.4 Bei Reservierungen (v.a. Königinnen/Völker) können wir eine Anzahlung verlangen. Erfolgt Zahlung nicht fristgerecht, kann die Reservierung verfallen.

4. Lieferung, Versand, Abholung – Besonderheiten bei Lebendware

4.1 Liefer-/Abholtermine bei Lebendware sind saison- und witterungsabhängig und daher – sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart – Richttermine.
4.2 Abholung: Abholung erfolgt nur nach Terminvereinbarung. Wird ein vereinbarter Termin ohne triftigen Grund nicht eingehalten, können wir Mehraufwand (z.B. Pflege, Umquartierung) verrechnen oder vom Vertrag zurücktreten.
4.3 Versand Lebendware: Versand erfolgt nur an geeigneten Versandtagen und nur, wenn Temperatur/Witterung/Transportlage tiergerecht sind. Wir dürfen Versandtermine verschieben, wenn es dem Tierwohl dient.
4.4 Versand Imkereibedarf (Nicht-Lebendware): Versand nach üblichen Versandlaufzeiten.

5. Gefahrübergang

5.1 Abholung: Gefahrübergang mit Übergabe.
5.2 B2C (Verbraucher*innen): Gefahrübergang beim Versand erst mit Übergabe an dich (gesetzlich).
5.3 B2B: Gefahrübergang mit Übergabe an das Transportunternehmen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Annahme, Prüfung, Mängelmeldung

6.1 Du hast die Lieferung bei Erhalt unverzüglich zu prüfen.
6.2 Transportschäden/DOA/Mängel sind schriftlich (E-Mail reicht) zu melden:

  • bei Lebendware: spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung/Übergabe,

  • bei Nicht-Lebendware: spätestens innerhalb von 7 Tagen.

6.3 Für eine zügige Abwicklung brauchen wir (wenn möglich) Fotos und bei Versand die Originalverpackung.

7. DOA / “Totankunft” und kurzfristige Ausfälle (Lebendware)

7.1 Wird Lebendware nachweislich tot zugestellt („DOA“), leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift bis maximal zum Kaufpreis der betroffenen Position, wenn:

  • Meldung innerhalb von 24 Stunden erfolgt,

  • Fotos/Belege übermittelt werden, Originalverpackung aufbewahrt wird.

7.2 Kein Anspruch besteht bei unsachgemäßer Behandlung/Einfluss, z.B. Überhitzung/Unterkühlung, verspätete Entnahme aus Paket, falsches Zusetzen, ungeeignete Annahmesituation, Fehler bei Weisellosigkeit/Weiselprobe, falscher Transport/Standplatz durch den Käufer.

8. Naturprodukt – keine “Leistungsgarantie”

8.1 Bienen und Königinnen sind Lebewesen. Angaben zu Eigenschaften (Sanftmut, Schwarmträgheit, Honigleistung, Wabensitz, Varroa-Toleranz etc.) sind Zuchtziele/Erfahrungswerte, aber keine Garantie für einen bestimmten Erfolg in jedem Betrieb.
8.2 Eine begattete Königin gilt als ordnungsgemäß geliefert, wenn sie bei Übergabe/Erhalt lebend und äußerlich unversehrt ist.
8.3 Bei unbegatteten Königinnen besteht naturgemäß keine Garantie für den Begattungserfolg.

9. Gewährleistung (B2C)

9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9.2 Bei Lebendware ist die Gewährleistung auf Mängel beschränkt, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Spätere Einflüsse durch Haltung/Behandlung sind ausgenommen.

10. Rücktritt/Widerruf (B2C Fernabsatz) – wichtige Unterscheidung

10.1 Nicht-Lebendware (z.B. Imkereibedarf): Verbraucherinnen haben bei Fernabsatz grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Details siehe Widerrufsbelehrung auf unserer Website
10.2
Lebendware (Königinnen, Ableger, Bienenvölker): Für Lebendware ist eine Rücksendung praktisch nicht möglich und die Ware ist typischerweise zeitkritisch/”schnell verderblich”. Das Widerrufsrecht ist daher soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Rechtsgrundlage (AT): FAGG-Ausnahmen (insb. Waren, die schnell verderben können).
10.3 Unabhängig davon gilt: Wird Lebendware
nicht rechtzeitig angenommen oder durch Käuferinnen-Verschulden gefährdet, besteht kein Widerrufs-/Rückerstattungsanspruch.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

12. Haftung

12.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftungen.
12.2 Keine Haftung für indirekte Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Honigertrag), soweit gesetzlich zulässig.

13. B2B-Sonderregeln (für Imkerinnen/Unternehmerinnen)

13.1 Unternehmer*innen haben Mängel unverzüglich zu untersuchen und zu rügen (Rügeobliegenheit). Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
13.2 Bei B2B können Gewährleistungsansprüche – soweit gesetzlich zulässig – eingeschränkt werden:

  • Gewährleistung für Lebendware nur für nachweisliche Mängel bei Übergabe,

  • keine Haftung für betriebsbedingte Einflüsse nach Übergabe (Zusetzen, Standplatz, Tracht, Betriebsweise).
    13.3 Gerichtsstand für B2B: Linz / Österreich.

14. Seuchenrecht, Aufstellort, Wanderung, Pflichten der Käufer*innen

14.1 Käuferinnen sind verantwortlich, alle tierseuchenrechtlichen und regionalen Vorschriften einzuhalten (z.B. Sperrgebiete, Meldepflichten, Wanderbestimmungen, evtl. Gesundheitszeugnisse).
14.2 Etwaige behördliche Genehmigungen/Anzeigen liegen bei Käufer
innen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

15. Datenschutz

Datenschutzhinweise findest du in diesem Shop

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3 Für Unternehmer
innen gilt der Gerichtsstand gemäß Punkt 13.3.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.